Tennisbälle und Schokomünzen: FCA muss für Fan-Proteste zahlen

Tennisbälle und Schokomünzen: FCA muss für Fan-Proteste zahlen

Das DFB-Sportgericht hat am Freitag Geldstrafen gegen den FC Augsburg und den SC Freiburg ausgesprochen. Beim FCA haben die Fan-Proteste gegen den DFL-Investor Folgen.

Beruhigende Wirkung? Kapitän Ermedin Demirovic spricht auf die FCA-Fans ein.

Beruhigende Wirkung? Kapitän Ermedin Demirovic spricht auf die FCA-Fans ein.

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Noch immer ist das DFB-Sportgericht damit beschäftigt, die Fan-Proteste gegen den möglichen Einstieg eines DFL-Investors aufzuarbeiten. Wie die Instanz am Freitag mitteilte, wurde der FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 31.000 Euro belegt.

Davon kann der FCA bis zu 10.000 Euro “für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre”. Der Kontrollausschuss machte auch einen Vorschlag, wofür das Geld aufgewendet werden könnte: für Fan-Dialoge.

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Was war genau passiert? Der erste Vorfall ereignete sich Anfang Februar beim Auswärtsspiel in Bochum (1:1): Augsburger Anhänger warfen bereits in der 20. Minute “diverse Gegenstände, inbesondere Schokotaler, auf den Rasen”. Die Partie war infolgedessen insgesamt für drei Minuten unterbrochen. Weil FCA-Fans zudem eine Rauchbombe nach dem Seitenwechsel zündeten, beläuft sich die erste Strafe auf 11.000 Euro.

Beim darauffolgenden Auswärtsspiel in Mainz (0:1) warfen Augsburger Anhänger dann erneut Schokomünzen und auch Tennisbälle aufs Spielfeld. Da die Partie daraufhin für mehr als zehn Minuten unterbrochen war, beträgt die zweite Strafe 20.000 Euro.

Der Verein hat den zwei Urteilen bereits zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

18 Freiburger Fackeln in Augsburg

Im Fokus stand auch ein drittes Augsburger Spiel im Februar – diesmal aber ohne Beteiligung der FCA-Anhänger: Das DFB-Sportgericht verhängte am Freitag eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro an den SC Freiburg, weil dessen Fans beim 1:2 in Augsburg am 25. Februar insgesamt 18 bengalische Fackeln zündeten.

Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem Verband bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Auch die Freiburger haben diesem Urteil bereits zugestimmt, womit es rechtskräftig wurde.