DFB spricht Geldstrafen gegen Bremen und Union aus

DFB spricht Geldstrafen gegen Bremen und Union aus

Der DFB hat Werder Bremen und Union Berlin mit Geldstrafen im fünfstelligen Bereich belegt. Grund ist jeweils das Fehlverhalten der Anhänger.

Wurfgeschosse in Gelb: Ordner heben beim Spiel Union Berlin gegen Wolfsburg im Februar Tennisbälle vom Rasen auf.

Wurfgeschosse in Gelb: Ordner heben beim Spiel Union Berlin gegen Wolfsburg im Februar Tennisbälle vom Rasen auf.

picture alliance/dpa

Der Verband gab die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts am Donnerstag bekannt. Beide waren “im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss” gefällt worden, wie es in den entsprechenden Mitteilungen heißt. Grund für die Strafen ist jeweils das unsportliche Verhalten der Anhänger. Diese waren allerdings auf unterschiedliche Art und Weise auffällig geworden.

So muss Werder Bremen 47.500 Euro zahlen, weil die mitgereisten Werder-Fans beim Bundesligaspiel in Bochum am 14. Januar (1:1) mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt hatten. Die Partie war daraufhin für eineinhalb Minuten unterbrochen worden. Von der Gesamtstrafe kann der Verein bis zu 15.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Dies muss Werder dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachweisen.

Union Berlin wurde für eine Aktion seiner Anhänger mit einer Strafe von 20.000 Euro belegt. Diese hatten beim Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg am 10. Februar (1:0) gegen den Einstieg eines möglichen DFL-Investors protestiert, indem sie Mitte der ersten Hälfte Tennisbälle und andere Gegenstände aufs Feld warfen. Das Spiel war daraufhin im ersten Durchgang rund zwölf Minuten unterbrochen. Auch Union kann einen Teil der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden, im Fall der Hauptstädter sind es 6600 Euro.

Beide Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.