Verstoß gegen Jugendschutzgesetz: Droht Spanien wegen Lamine Yamal Ärger?

Verstoß gegen Jugendschutzgesetz: Droht Spanien wegen Lamine Yamal Ärger?

Spanien spielt zur Stunde gegen Georgien ums Viertelfinalticket. Mit dabei ist auch Wunderkind Lamine Yamal. Der könnte den Spaniern nun aber einen Geldstrafe durch die Bezirksregierung Köln einbrocken.

Aufstrebendes Supertalent: Lamine Yamal.

Aufstrebendes Supertalent: Lamine Yamal.

IMAGO/BSR Agency

Lamine Yamal ist gerade einmal 16 Jahre alt und gilt als eines der größten Talente weltweit. In der spanischen Nationalmannschaft ist der Tempodribbler bislang gesetzt – und das zu Recht. Er brillierte gegen Kroatien (3:0) und Italien (1:0) und war auch als Joker gegen Albanien (1:0) ein belebendes Element. Wenig überraschend brachte ihn Trainer Luis de la Fuente im Achtelfinale gegen Georgien ebenfalls in der Startelf.

Weil das Spiel erst um 21 Uhr angepfiffen wurde, droht dem spanischen Fußballverband (RFEF) nun sogar eine Geldstrafe der Bezirksregierung Köln – diese würde in Betracht gezogen werden, sollte Yamal auch noch nach 23 Uhr seiner Arbeit nachgehen. In diesem Fall würden die Spanier nämlich gegen das in Deutschland geltende Jugendschutzgesetz verstoßen, denn hierzulande ist es nicht zulässig, Jugendliche als Sportler bei Sportveranstaltungen später als 23 Uhr zu beschäftigen.

Die Zeitgrenze könnte leicht überschritten werden. Sollte die Partie in die Verlängerung gehen, dann auf jeden Fall. Doch auch eine Auswechslung kurz zuvor würde eine mögliche Strafe wohl nicht verhindern, denn auch zugehörige Tätigkeiten wie das Duschen oder Interviews sind so spät nicht mehr erlaubt.

Behörde entscheidet, ob Verstöße geahndet werden

“Ob Verstöße gegen die Regelungen geahndet werden, entscheidet die jeweils zuständige Behörde im eigenen Ermessen”, teilte die Bezirksregierung Köln auf Anfrage dem SID mit. Ob ein derartiger Fall geahndet werden würde, dazu wollte die Behörde keine Aussage machen, auch weil es “noch nicht zu entsprechenden Verstößen gekommen” sei. Klar ist: Der Fall Lamine Yamal ist jedenfalls schon einmal in den Blickpunkt gerückt.

Sollte es zu einer Strafe kommen, dann dürften die Iberer das finanziell verschmerzen können, denn der Bußgeldrahmen sehe “eine maximale Bußgeldhöhe von 30.000 Euro vor”, heißt es in der Mitteilung weiter.

Fakt ist übrigens auch, dass Lamine Yamal auch schon in den beiden Gruppenspielen gegen Albanien in Düsseldorf  und Italien in Gelsenkirchen aus diesen Gründen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat. Auch in diesem zwei Fällen ist offen, ob Strafen folgen.