Ex-Profi fordert 4,2 Millionen Euro: Mainz und El Ghazi streiten weiter

Der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Mainz im Fall der fristlosen Kündigung des Ex-Mainz-Profis Anwar El Ghazi brachte am Mittwoch kein Ergebnis. Beide Parteien baten die Vorsitzende Richterin um einen Vergleichsvorschlag.

Seit seiner Entlassung in Mainz vereinslos: Anwar El Ghazi.

Seit seiner Entlassung in Mainz vereinslos: Anwar El Ghazi.

IMAGO/ANP

Hintergrund des Streits vor Gericht zwischen Anwar El Ghazi und dem FSV Mainz 05 ist dessen fristlose Kündigung durch den Bundesligisten, nachdem der 29-Jährige Israel-feindliche Instagram-Posts geteilt hatte. Im Januar war bereits ein Gütetermin gescheitert, auch der Kammertermin am Mittwoch brachte kein Ergebnis.

Die beiden Parteien liegen in ihren Forderungen weit auseinander. El Ghazi verlangt nach Aussage seines Anwalts Alexander Burgweiler insgesamt 4,2 Millionen Euro vom Bundesligisten. Dabei geht es um ausstehende Bonuszahlungen und Grundgehälter, das Monatssalär des Offensivspielers beläuft sich auf 150.000 Euro brutto. Sein ursprünglich im Sommer auslaufender Vertrag hatte sich durch den Klassenerhalt des FSV automatisch um ein Jahr verlängert.

Mainz wiederum lehnt jegliche Zahlungen ab, verlangt seinerseits rund 523.000 Euro vom Ex-Profi zurück, darunter das Handgeld bei seiner Vertragsunterschrift und eine Vertragsstrafe, die der FSV ausgesprochen hatte. Der Klub befürchtet einen Reputationsschaden durch die Vorkommnisse, laut Anwalt Johan-Michel Menke sei es “wichtig in der Außenwirkung, dass wir den Kündigungsschaden durchgesetzt haben”. Allerdings würde sich der Klub vergleichsweise auf eine Trennung zum Nulltarif einlassen, wenn auch El Ghazi auf jegliche Ansprüche verzichte.

Verhandlungen werden am 12. Juli fortgesetzt

Im Gegensatz zum gescheiterten Gütetermin im Januar war El Ghazi dieses Mal persönlich bei der Verhandlung dabei, meldete sich aber selbst nicht zu Wort. Sein Anwalt verwies dabei auf die unzureichenden Deutsch-Kenntnisse seines Mandanten. Während einer rund 30-minütigen Verhandlungsunterbrechung konnten sich beide Seiten nicht auf einen Kompromiss einigen, baten daraufhin die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry um einen unabhängigen Vergleichsvorschlag.

Diesen wird die Richterin erarbeiten und den Parteien präsentieren. Sollte auch das nicht zu einer vorherigen Einigung führen, ist der nächste Kammertermin vorm Arbeitsgericht Mainz für Freitag, 12 Juli, angesetzt.

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