Ausschreitungen beim VfB-Spiel: Eintracht wendet 500.000-Euro-Strafe ab

Ausschreitungen beim VfB-Spiel: Eintracht wendet 500.000-Euro-Strafe ab

Das DFB-Sportgericht hat Eintracht Frankfurt zu einer satten Geldstrafe verurteilt und fordert 250.000 Euro. Dabei konnte der Bundesligist eine deutliche Strafmilderung erwirken.

Eintracht Frankfurt muss eine hohe Geldstrafe zahlen - konnte aber eine Verringerung erwirken.

Eintracht Frankfurt muss eine hohe Geldstrafe zahlen – konnte aber eine Verringerung erwirken.

IMAGO/HJS

Im vergangenen November war es vor dem Bundesliga-Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und dem VfB Stuttgart (1:2) zu Ausschreitungen zwischen SGE-Anhängern und der Polizei gekommen. Dabei gab es auf beiden Seiten über 250 Verletzte, der Fanbereich der Frankfurter blieb zu Spielbeginn und noch lange bis in die erste Halbzeit aus Protest leer. Gleichzeitig hatte die zum Teil hochemotionale Aufarbeitung begonnen, in deren Zuge sich auch der Verein äußerte und sich Fan-Vertreter und Sicherheitsbehörden gegenseitig beschuldigten. Die Polizei musste später zugeben, in einer Stellungnahme zunächst fälschlicherweise behauptet zu haben, vor dem Stadion seien rivalisierende Fan-Gruppen aufeinandergestoßen.

Auch sportjuristisch hat der Fall ein Nachspiel, der DFB-Kontrollausschuss hatte Ermittlungen aufgenommen und schließlich eine Strafe von 500.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Diese wurde aber halbiert, nachdem die Eintracht bei der Aufklärung mitgeholfen und laut DFB-Mitteilung “eine Vielzahl an Tätern identifiziert” hat. Gegen 45 Personen sei ein Stadionverbotsverfahren eingeleitet worden.

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Auslöser der Gewalteskalation waren der Urteilsbegründung zufolge Vorkommnisse an Block 40 des Eintracht-Stadions, “wo sich immer wieder kleinere Gruppen von Frankfurter Zuschauern durch Wegstoßen der Ordnungskräfte unerlaubt Zutritt verschafft hatten”, so der DFB. Die daraufhin gerufene Polizei sei von SGE-Anhängern teilweise mit Bau- und Trenngittern beworfen worden. Auch Schlagwerkzeug sei gegen die Beamten eingesetzt worden, die ihrerseits Schlagstöcke und Pfefferspray nutzten.

Der Verein kann – wie üblich bei DFB-Strafen – einen Teil der geforderten Summe, nämlich 83.000 Euro, für Sicherheitsmaßnahmen einsetzen, muss dies aber bis Jahresende nachweisen.