“Form des Glücksspiels”: Bayerns Grüne fordern Lootbox-Verbot für Minderjährige

“Form des Glücksspiels”: Bayerns Grüne fordern Lootbox-Verbot für Minderjährige

Auch in der Politik ist die Debatte über Lootboxen bereits länger angekommen. Der bayerische Landesverband der Grünen hat nun klar Stellung zu den umstrittenen Ingame-Transaktionen bezogen.

Bayerns Grüne um den finanzpolitischen Sprecher Tim Pargent haben eine klare Meinung zu Lootboxen.

Bayerns Grüne um den finanzpolitischen Sprecher Tim Pargent haben eine klare Meinung zu Lootboxen.

picture alliance/dpa

Entsprungen ist die Forderung der Grünen in Bayern einem “Positionspapier zur Glücksspielregelung in Deutschland”, das im Lichte der Mittwoch beginnenden Jahreskonferenz der Innenminister veröffentlich wurde. In dem Papier kommt der Landesverband auch auf Lootboxen zu sprechen und fällt ein eindeutiges Urteil: “Lootboxen sind eine Form des Glücksspiels und müssen somit für Kinder und Jugendliche verboten werden.”

Sind Lootboxen “Einstieg ins Glücksspiel”?

Begründet wird die Forderung mit “klar suchtfördernden Elementen”: Dadurch seien die Ingame-Käufe als “Einstieg ins Glückspiel” zu sehen, so die Grünen. Entsprechend wünsche sich der Landesverband eine ähnliche Vorgehensweise wie in Belgien oder den Niederlanden. In beiden Nachbarstaaten sind Lootboxen bereits seit Jahren gesetzlich verboten. Auch Österreich sei in diesem Aspekt weiter, nachdem ein Gericht Lootboxen in einem Fall in erster und zweiter Instanz “als illegal eingestuft” habe. “Deutschland muss hier nachziehen”, heißt es weiter.

Doch nicht nur in Bayern regt sich politischer Widerstand gegen die Haupteinnahmequelle von Electronic Arts und Co.. Bereits Anfang des Jahres wagte der Bremer Landtag, ebenfalls unter Beteiligung der Grünen, einen Vorstoß und leitete einen Antrag auf ein bundesweites Verbot von Lootboxen weiter. Zuvor hatte zudem der staatliche Glücksspielanbieter WestLotto einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um “glücksspielähnliche Elemente” in Videospielen zu regulieren.

Lobbyverband sieht “keine regulativen Lücken”

Vonseiten des Industrieverbands der deutschen Videospiel-Branche gibt es derweil Kritik an den Forderungen. Bereits im Zuge des Vorstoßes von WestLotto hatte der Vorsitzende des game e.V., Felix Falk, “keine regulativen Lücken” erkannt. Wohl deshalb blieb der Lobbyverband – wie auch Spielehersteller – im Februar einem Expertengespräch zum Thema Lootboxen fern, zu dem WestLotto in Berlin geladen hatte. Sprecher aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Jugendschutz sowie den game e.V. und Branchenvertreter waren dabei eingeladen.

Laut Falk hätten Videospiele ohnehin “nichts mit Glücksspielangenboten gemein” – was ebenso “für die Gamesbranche insgesamt” gelte. Dies werde bereits durch einen Blick auf die Verbandsmitglieder ersichtlich. Schließlich sei “kein einziges Glücksspielunternehmen” im game e.V. vertreten.

Freilich ein recht einfaches Argument, das vor der weiterhin schwammigen Rechtslage jedoch Bestand hat. Genau diese fehlende juristische Klarheit sorge laut Dr. Oliver Daum, Fachanwalt für IT-Recht, auch dafür, dass vergleichbare Klagen wie in Österreich hierzulande derzeit noch ausblieben.

USK legt Fokus auf Lootboxen

Regulatorische Reaktionen auf die Ingame-Transaktionen gibt es allerdings durchaus. So stufte die USK mit FC 24 etwa erstmals eine Fußballsimulation von EA SPORTS für Spieler ab 12 ein. Ein Schritt, der explizit mit dem “komplexen Monetarisierungssystem”, “In-Game-Käufen und zufälligen Objekten” sowie “Handlungsdruck” begründet wurde. Zudem kündigte die Prüfstelle erst kürzlich an, Lootboxen intensiver beobachten zu wollen. Zukünftig könne es Hinweise auf den Spielen geben, auch eine weitere Verschärfung der Altersfreigabe scheint möglich.