UEFA reagiert auf ISU-Spruch des EuGH

UEFA reagiert auf ISU-Spruch des EuGH

Gleich drei zentrale, den Fußball betreffende Urteile hat der Europäische Gerichtshof EuGH im Dezember 2023 gefällt. Auf eines hat die UEFA nun reagiert.

Der internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne war bislang die einzige Anlaufstelle für Sportgerichtsbarkeit. Nun kommt ein Schiedsort auf EU-Boden hinzu.

Der internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne war bislang die einzige Anlaufstelle für Sportgerichtsbarkeit. Nun kommt ein Schiedsort auf EU-Boden hinzu.

picture alliance / dpa

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sie nämlich Artikel 16 ihrer Satzung angepasst, in dem es um Streitschlichtung geht. Bis dato war der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne die einzige Anlaufstelle. Nun kommt Dublin als Schiedsort hinzu. “Die UEFA hat damit bereits konkret auf das ISU-Urteil reagiert und die europäische Sportgerichtsbarkeit im Fußball neugestaltet”, erklärt Dr. Holger Jakob. Sowohl zum Internationalen Eisschnelllauf-Verband ISU als auch zur Super League und dem Fall Royal Antwerp hatte der EuGH im Dezember Recht gesprochen.

Der CAS in Lausanne ist nicht an EU-Recht gebunden

In der ISU-Sache hatten die Luxemburger Richter ein Problem bei den Schiedsverfahren vor dem CAS erkannt, weil dieser aufgrund seines Sitzes in Lausanne nicht dem EU-Recht unterworfen ist. Revision bei einem CAS-Spruch ist demnach nur bei einem Schweizer Bundesgericht möglich. “Die Wahl des Schiedsorts Dublin ermöglicht es nun, dass ein dortiger CAS-Schiedsspruch vom letztinstanzlichen Gericht Irlands am Maßstab des EU-Rechts überprüft wird bzw. sogar dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt wird”, erklärt Jakob. Der Berliner Rechtsanwalt führt weiter aus: “Genau diese Möglichkeit war im Rahmen des bisherigen Rechtsmittelzugs nicht gangbar, da das schweizerische Bundesgericht nicht an EU-Recht gebunden ist bzw. EU-Recht schlicht nicht prüft.”

Der EuGH hatte darin einen Mangel erkannt, vor allem wenn an den Schiedsverfahren EU-Bürger respektive Vereine oder Verbände mit Sitz in der EU beteiligt sind. “Die einzige Möglichkeit, diesen Mangel zu heilen, ist es für Sportverbände, eine freie Wahl des Schiedsorts zuzulassen oder sich zumindest auf einen Schiedsort in der EU zu verständigen, was nun mit der Aufnahme von Dublin geschehen ist”, führt Jakob aus. Das wird vor allem die Athleten stärken, sagt der Sportrechtsexperte voraus: “Durch die Einführung des zweiten Schiedsorts Dublin wurde die Exklusivität der Sportgerichtsbarkeit in der Schweiz beendet. Sportlern konnte bislang durch den fehlenden Weg zum EuGH der gerichtlich wirksame Rechtsschutz verwehrt werden, welcher in der EU durch das Vorabentscheidungsverfahren gewährleistet wird.”

Benni Hofmann