Autokorso, Hupkonzert, Fan-Deko: Das sollten Autofahrer zur Fußball-EM wissen

Autokorso, Hupkonzert, Fan-Deko: Das sollten Autofahrer zur Fußball-EM wissen

Dass Fußball-Europameisterschaft ist, sieht und hört man auch auf der Straße: Autos werden landesfarbig dekoriert, nach Siegen ziehen hupende Autokorsos durch die Städte. Bei allem Jubel kommt es aber auch auf Sicherheit an. Und manches ist schlicht verboten.

Das hofft man in Deutschland in den kommenden Wochen öfter zu sehen: Schwarz-rot-goldener Fan-Jubel im Autokorso.

Das hofft man in Deutschland in den kommenden Wochen öfter zu sehen: Schwarz-rot-goldener Fan-Jubel im Autokorso.

ampnet/Allianz

Am 14. Juni ist es endlich so weit: Um 21 Uhr erfolgt in der Münchner Allianz-Arena der Anstoß zum Auftaktspiel der Fußball-Europameisterschaft, Gastgeber Deutschland trifft auf Schottland. Als Krönung der EM erhoffen sich die Fans den Einzug ihres Teams ins Finale, das am 14. Juli in Berlin stattfindet. Triumphe auf dem Weg dorthin werden ausgiebig gefeiert – sei es im Stadion, beim Public Viewing oder beim Fußball-Schauen im Freundes- und Familienkreis. Und auch im Straßenverkehr geht es nach einem Sieg oft hoch her.

Selbst wenn die Polizei angesichts des Freudentaumels kein Spielverderber sein möchte und in mancherlei Hinsicht ein Auge zudrückt: Ein paar Regeln müssen Feierlustige im Fußballfieber dennoch beachten:

Fanartikel: Was ist sicher – und erlaubt?

Erwartungsfroh haben sich viele Fußballfans bereits mit Auto-Deko in den bevorzugten Landesfarben eingedeckt. Das Angebot ist groß. Es reicht von den klassischen Fähnchen für die Seitenscheiben über Flaggen, die über die Motorhaube gezogen werden bis hin zur Winkehand am Heckscheibenwischer und der magnetisch haftenden Fan-Flosse auf dem Autodach. Der Auto Club Europa (ACE) und die Sachverständigenorganisation Dekra haben derlei Artikel im Vorfeld der EM genauer unter die Lupe genommen und untersucht, wie es um ihre Verkehrssicherheit bestellt ist. Das Problem ist nicht trivial: Wenn sich der Schmuck während der Fahrt vom Auto löst, kann er andere Verkehrsteilnehmer gefährden und damit böses Unheil anrichten.

Im Großen und Ganzen zeigten sich die Tester zwar zufrieden mit der Standfestigkeit der Fanartikel. Dennoch empfehlen die Experten, gerade mit Fähnchen, Flossen, Winkehänden oder Motorhauben-Flaggen nicht auf die Autobahn zu fahren und nur langsamere Geschwindigkeiten vorzulegen. Grundsätzlich ist für eine sorgfältige Montage und festen Sitz der Deko zu sorgen, auch die Vorgaben des Herstellers – beispielsweise hinsichtlich des Tempos – sind zu beachten. Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen müssen stets frei bleiben, und blinkender oder leuchtender Schmuck ist gar nicht gestattet.

Fan-Flagge am Auto

Beliebter Fan-Artikel: Fähnchen, die zwischen Seitenscheibe und Karosserie eingeklemmt werden.
xaam-fotografiert/Pixabay

Bedenken melden die Experten bei den sogenannten Spiegelsocken an, die über die Außenkappen der Seitenspiegel gezogen werden. Rechtlich, so heißt es, seien sie in den meisten Fällen nicht erlaubt. Denn wenn – was bei modernen Autos häufig der Fall ist – Blinker oder Sensoren für Assistenzsysteme im Außenspiegel sitzen, darf das Gehäuse nachvollziehbarerweise nicht verdeckt werden.

Ein spezielles Problem gibt es mit Fensterflaggen: Wenn sie in der Scheibe klemmen, kann das Fenster womöglich nicht komplett schließen. Dadurch steigt die Diebstahlsgefahr. Besser ist es deshalb, die Fähnchen abzunehmen, sobald das Fahrzeug geparkt und zurückgelassen wird.

Unseren ausführlichen Bericht über den Fanartikel-Test von ACE und GTÜ können Sie hier nachlesen.

Wie darf ich den Innenraum dekorieren?

Gegen Kopfstützen-Bezüge, Rollfahnen für die Seitenscheiben oder Wimpelketten fürs Heckfenster ist nichts einzuwenden – solange sie die Rundumsicht nicht beeinträchtigen. Auf leuchtende oder gar blinkende Gegenstände sollte man verzichten, erlaubt ist nur das, was gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen ist.

Wichtig: Die Front- und die vorderen Seitenscheiben müssen immer frei bleiben und sind eine Tabuzone für Flaggen, Fensterfolien und Aufkleber. Ausnahmen gelten nur für Offizielles wie Mautvignetten oder Umweltplaketten.

Kopfstützenüberzug Deutschlandfarben

Deko für die Autositze: Kopfstützenüberzug in den Landesfarben.
Hans/Pixabay

Autokorso: Rechtliche Grauzone?

Ein Paragraf, der Autokorsos explizit verbietet, ist in der Straßenverkehrsordnung nicht zu finden. Dennoch bewegt man sich in einer solchen feiernden Autokolonne gleich in mehrfacher Hinsicht am Rande der Strafwürdigkeit. Denn wer es ganz genau nehmen will, sieht im Autokorso ein “unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften”, ferner eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und häufig eine Lärmbelästigung, unter der die Anwohner zu leiden haben. Jedes dieser Vergehen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden: Das Belästigen Dritter durch wiederholtes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften beispielsweise kostet 100 Euro, das unnötige Verursachen von Lärm mit dem Fahrzeug kommt auf 80 Euro. Dennoch wird die Polizei angesichts der Ausnahmesituation oft Toleranz zeigen. Verpflichtet ist sie dazu aber nicht. Und einige Regeln sind nicht verhandelbar:

Im Auto dürfen nur so viele Passagiere mitfahren, wie ausgewiesene und mit Gurten versehene Sitzplätze vorhanden sind. Sofern – was zumeist geschieht – die Schrittgeschwindigkeit überschritten wird, gilt die Anschnallpflicht. Auf dem Dach oder auf der Motorhaube darf niemand transportiert werden, auch das Herauslehnen aus den Fenstern oder das Herausschwenken von Fahnenstangen ist nicht erlaubt. Dass Promillegrenzen sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen ebenso zu respektieren sind wie rote Ampeln und sonstige Verkehrszeichen, versteht sich von selbst. Und wer hinterm Steuer das Handy zückt, um den “Straßenkarneval” abzulichten, Fußball-Ergebnisse zu checken oder gar ein Spiel zu streamen, riskiert das übliche Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Flensburg-Punkt.

Hupkonzert: Darf das sein?

Strenggenommen ist ein Schallzeichen, wie es offiziell heißt, nur als Warnsignal erlaubt – bei einer Gefährdungssituation oder um (außerorts) einen Überholvorgang anzukündigen. Hupen als Ausdruck von Freude fällt da nicht darunter. Auch die Warnblinkanlage darf nur benutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer gefährlichen Situation zu warnen. Dennoch kann im Fußball-Fieber auf polizeiliche Nachsicht gehofft werden.

Schluss mit lustig: Gibt’s das auch?

Ja. Das Verständnis der Polizei wird spätestens dann ein Ende finden, wenn das bunte Treiben andere gefährdet, wenn Beschwerden laut werden und wenn die Lage überhaupt eskaliert. Fordert die Polizei dazu auf, die Jubelfeier zu beenden und den Autokorso aufzulösen, dann muss dem Folge geleistet werden.