Neues Fragezeichen im Sommermärchen-Prozess des DFB

Neues Fragezeichen im Sommermärchen-Prozess des DFB

Zwei Betriebsprüfer des Finanzamts sagten am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main aus, dass es für alle Buchungen im Haus des DFB schriftliche Belege gebe, außer für die 6,7-Millionen-Euro-Zahlung an die FIFA im Jahr 2005.

Nächste Runde im Steuerprozess: Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Anwälte.

Nächste Runde im Steuerprozess: Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Anwälte.

picture alliance/dpa

Die Umstände der Zahlung ein Jahr vor der WM in Deutschland an den Weltverband, der die Summe gleich am nächsten Tag an den französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus weiterleitete, werfen ein neues Fragezeichen auf. Die damalige Betriebsprüferin bescheinigt dem DFB eine ordentliche Buchführung, sieht man von Kleinigkeiten ab. In der Verbandszentrale gäbe “es eigentlich nichts, was nicht schriftlich abgefasst ist”.

“Der DFB und die FIFA waren zum damaligen Zeitpunkt eher glaubwürdig”

Nur die Kosten-Beteiligung an einer WM-Gala, die nie stattfand, sei angeblich nur mündlich mit der FIFA ausgehandelt worden, was die Finanzbeamtin als “ungewöhnlich” bezeichnete und auch zur Prüfungsanfrage 19.1 führte. Erhellendes förderte das Begehren der Behörde allerdings auch nicht zutage, klar war immerhin, dass die 6,7 Millionen vom DFB-Konto bei der Dresdner Bank auf ein FIFA-Konto in der Schweiz transferiert wurden, was die beiden Betriebsprüfer gutmütig zur Kenntnis nahmen.  “Der DFB und die FIFA waren zum damaligen Zeitpunkt eher glaubwürdig”, sagte die ehemalige Prüferin des Finanzamts Frankfurt III als Zeugin vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts aus.

Rund zweieinhalb Stunden wurden im Gerichtssaal über Vorgänge wie periodengerechte Gewinnermittlung, erfolgsneutrale Buchung oder fiktiver Aufwand debattiert. Für das Verfahren, in dem die ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall angeklagt sind, ist es entscheidend, wann und ob die an die FIFA gezahlte Summe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Vor Gericht sitzen die drei Angeklagten seit dem 4. März wegen der Steuererklärung für das Jahr 2006, gezahlt wurden die 6,7 Millionen aber bereits 2005. “Damals hatte es noch keine Auswirkungen, der Aufwand gehörte ins Jahr der WM”, sagte der Betriebsprüfer, dessen Kollegin es später genauso einordnete. Dass die WM-Gala frühzeitig abgesagt wurde, störte den Finanzbeamten dabei wenig: “Dass trotzdem hohe Kosten entstanden sind, war für mich schlüssig.” Seine Kollegin pflichtete ihm bei, was die Einordnung ins WM-Jahr betrifft: “Der Abfluss vom Bankkonto führt noch zu keinem Aufwand.”

Wofür das Geld tatsächlich gezahlt wurde, darüber wussten auch die beiden Betriebsprüfer dem Gericht keine Neuigkeiten zu berichten. Klar ist, dass die 6,7 Millionen von der FIFA an Louis-Dreyfus weitergeleitet wurde, der Franz Beckenbauer 2002 ein Darlehen in gleicher Höhe gewährt hatte. Seinerzeit landete das Geld in Katar bei Mohamed bin Hammam. Die Spekulationen über den Verwendungszweck reichen vom Erwerb von TV-Rechten bis zum Stimmenkauf, damit die WM 2006 in Deutschland stattfindet.

Michael Ebert